Der Seelsorgebereichsrat berät oder beschließt in allen Fragen, die den Seelsorgebereich als Ganzes oder die Zuständigkeit mehrerer Pfarrgemeinderäte gleichzeitig betreffen. Satzung der Laienräte im Erzbistum Bamberg Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Bamberg.
Der Seelsorgebereichsrat fördert das Apostolat der Laien und die Zusammenarbeit der verschiedenen kirchlichen Akteure. Er unterstützt insbesondere die Zusammenarbeit der Pfarrgemeinderäte und Verbände.
Der Seelsorgebereichsrat beschließt für seine Arbeit Schwerpunkte, die sich an den Grundvollzügen von Kirche – Liturgia, Martyria, Diakonia und Koinonia – orientieren.
Der Seelsorgebereichsrat erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Pastoralteam das Pastoralkonzept des Seelsorgebereichs und entwickelt dieses regelmäßig fort.
Aus der Satzung der Laienräte im Erzbistum Bamberg